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Fax: 030 - 98 340 611
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Kann keine Einigung mit den Gläubigern und Inkassofirmen gefunden werden:
Die Erstellung der erforderlichen Bescheinigungen, sowie die Antragstellung beim zuständigen Insolvenzgericht
Fortführung des gerichtlichen Verfahrens bis zur Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. der Bestellung eines Treuhänders, als Voraussetzung für den Beginn der Wohlverhaltensphase und der Restschuldbefreiung
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